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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Himena Graceful Moments, Sladjana Bojanic

 

 

A. Geltungsbereich

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und Himena Graceful Moments, Sladjana Bojanic 

    („Himena“).

  2. Die AGB sind integrierter Bestandteil des jeweiligen Vertrags zwischen dem Kunden und Himena und gelten für alle Angebote und Leistungen von Himena, vertreten durch Sladjana Bojanic (Inhaberin).

  3. Massgeblich ist die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung der AGB.

  4. Schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien gehen diesen AGB vor, es sei denn, sie seien ausdrücklicher Bestandteil des Vertrages.

  5. Der Kunde wird vor Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB aufmerksam gemacht und erhält die Möglichkeit auf diese zuzugreifen.

  6. AGB des Kunden sind nur insoweit gültig, als sie von Himena vor Vertragsschluss schriftlich anerkannt worden sind.

  7. Himena kann die AGB jederzeit ändern, wobei sie sich das Recht vorbehält, die geänderten Bestimmungen auch auf bestehende Rechtsverhältnisse für anwendbar zu erklären.

  8. Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen richtet sich ausschliesslich an Kunden mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Liechtenstein.

  9. Das Angebot gilt, solange ein Produkt auf der Website von Himena auffindbar ist. 

 

B. Auftragsmodalitäten (Leistungen, Bedingungen, Preise und Zahlungsbedingungen)

  1. Himena bietet sowohl den Verkauf von Produkten als auch die Erbringung von Dienstleistungen an.

  2. Die auf der Website angebotenen Produkte und Dienstleistungen und Preise gelten als Angebot. Das jeweilige Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.

  3. Der Kunde kann Himena namentlich mittels Kontaktanfrage um Offertstellung einer Dienstleistung ersuchen. Zwecks Abklärung des genauen Auftrags führt Himena ein persönliches oder virtuelles Erstgespräch durch. Nach dem Erstgespräch entscheiden sich der Kunde und Himena über die weitere Zusammenarbeit. 

  4. Für den Vertragsschluss bedarf es der Schriftlichkeit (insbesondere telefonische Auskünfte oder solche per Mail oder Whatsapp sind nicht verbindlich, sofern es sich nicht eindeutig um ein Angebot mit bestimmter Annahmefrist handelt). 

  5. Verkauf von Produkten: Der Kaufvertrag kommt mit dem verbindlichen Kauf des Produkts durch den Kunden über die Website von Himena zustande. Der Kunde erhält nach erfolgreicher Bezahlung eine Zahlungsbestätigung per E-Mail.

  6. Anbieten von Dienstleistungen: Himena sendet dem Kunden ein schriftliches Angebot (Vertrag) mit Annahmefrist zu. Nach der Unterzeichnung durch den Kunden ist der Vertrag zwischen Himena und dem Kunden zustande gekommen.

  7. Himena verpflichtet sich für von ihr angebotene Dienstleistungen zu einem sorgfältigen Tätigwerden. Der Kunde verpflichtet sich bei Dienstleistungsaufträgen zur Entrichtung eines gemäss dem schriftlichen Vertrag vereinbarten Entgelts, auch als Honorar bezeichnet. Kaufverträge werden grundsätzlich Zug-um-Zug abgewickelt, wobei Himena innerhalb von spätestens 24h nach dem erfolgten Kauf dem Kunden die Produkte liefert. 

  8. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer (MWST). Bei Preisen inklusive Mehrwertsteuer wird dies im Angebot von Himena ausdrücklich festgehalten.

  9. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragspartner und müssen schriftlich festgehalten werden.

  10. Alle Zahlungsbeträge und Fälligkeiten werden im schriftlichen Vertrag festgehaltenen und entsprechend schriftlich in Rechnung gestellt. 

  11. Wird eine von Himena ausgestellte Rechnung nicht innert Zahlungsfrist beglichen, befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug und hat Himena nebst Zahlung des in Rechnung gestellten Forderungsbetrags einen Verzugszins in der Höhe von 8% p.a. seit Befinden in Verzuge zu entrichten. 

  12. Himena behält sich das Recht vor, sofort für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen und/oder sämtliche allenfalls noch zu erbringende Leistungen bis zur Bezahlung umgehend einzustellen oder nur noch gegen Vorauskasse zu erbringen. Zudem ist Himena berechtigt, Mahngebühren zu erheben.

  13. Befindet sich der Kunde in Verzug, so setzt Himena eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung. Werden Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann Himena immer nach an der Erfüllung festhalten und Verspätungsschaden verlangen oder stattdessen, auf die nachträgliche Leistung verzichten und Schadenersatz verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären und Schadenersatz aus dem Dahinfallen des Vertrages fordern. Alternativ zum Schadenersatz kann Himena eine Konventionalstrafe erheben, sofern diese im schriftlichen Vertrag zwischen Himena und dem Kunden vereinbart wurde.

  14. Fallen bei Dienstleistungsaufträgen allfällige Spesen (z.B. Reise-, Hotel- und sonstige Kosten) bei Himena an, sind diese durch den Kunden zu erstatten. Als Nachweis genügt die Vorlage einer entsprechenden Rechnungskopie bzw. einer Quittung. Sollten Fahrspesen verrechnet werden, sind diese mit CHF 0.80 pro Kilometer zu entschädigen.

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C. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

  1. Der Kunde hat Himena in Bezug auf die von Himena zu erbringende Dienstleistung ausreichend und frühzeitig hinsichtlich seiner Vorstellungen und der zu erledigenden Arbeiten zu informieren. Diesbezüglich besteht seitens Kunde eine umfassende Informations- und Hinweispflicht gegenüber Himena. 

  2. Kommt der Kunde trotz Abmahnung durch Himena seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur ungenügend nach, steht es Himena frei, sofort vom Vertrag zurückzutreten. 

  3. Nach Vertragsabschluss ist Himena berechtigt, Vertragsabschlüsse mit Dritten im Zusammenhang mit dem ihr vom Kunden übertragenen Dienstleistungsauftrag im Namen und auf Rechnung des Kunden zu tätigen. Diesbezügliche Verträge mit Dritten entstehen ausnahmslos direkt zwischen dem Kunden und Dritten. Weiter ist Himena berechtigt Änderungen und Abweichungen bezüglich einzelner vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss im Sinne der auszuführenden Vertragsleistungen erforderlich werden. 

  4. Himena verpflichtet sich, die vereinbarten Vertragsleistungen fristgerecht und sorgfältig auszuführen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Dienstleistungsaufträgen in Bezug auf die Leistungserfüllung kein bestimmter Erfolg geschuldet ist. 

  5. In Fällen der höheren Gewalt oder dem Eintritt unvorhersehbarer, aussergewöhnlicher Umstände, welche zur Unmöglichkeit der Leistungspflicht führen ist Himena – sowie Dritte, die durch Himena im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt werden – von ihrer Leistungsverpflichtung befreit, sofern die Nichtleistung nach den Umständen des Einzelfalls trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden kann. Zur Unmöglichkeit der Leistungspflicht können namentlich Umstände wie behördliche Anordnungen, politische Ereignisse wie Unruhen sowie Streik und Aussperrungen führen. Diesfalls entfallen daraus entstehende Schadenersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Kunden.

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D. Eigentumsvorbehalt, Urheberrechte, Eigenwerbung

  1. Sämtliche von Himena übergebenen Unterlagen und Dokumente, insbesondere die AGB, die Offerte, der Vertrag sowie sämtliche Ideen, Konzeptionen, Skizzen und Pläne dürfen ohne schriftliche Einverständniserklärung von Himena weder weiterverwendet, kopiert oder in sonstiger Weise vervielfältigt, noch Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht werden. Darüber hinaus verbleiben sämtliche Schutzrechte bezüglich der Leistungen von Himena ausschliesslich bei Himena. 

  2. Himena ist dazu berechtigt, fotografisches Material, welches im Rahmen der vertraglichen Leistungserfüllung entsteht zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken, ohne ausdrückliche Verweigerung des Kunden, zu nutzen. Dabei wendet Himena dem Datenschutzrecht konforme Vorsichtsmassnahmen an.

  3. Verstösst der Kunde gegen das Verbot unter lit. a dieses Abschnitts, behält sich 
    Himena ausdrücklich vor, eine Konventionalstrafe geltend zu machen in doppelter Höhe des vereinbarten Honorars. Die Modalitäten hierzu werden im schriftlichen Vertrag zwischen Himena und dem Kunde vereinbart.

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E. Rücktritt oder Auftragsänderung (Dienstleistungsaufträge)

  1. Ein Auftrag kann jederzeit von beiden Parteien gekündigt werden. 

  2. Himena tätigt bereits nach einem Vertragsschluss Aufwendungen, sei es in zeitlicher, organisatorischer oder sonst irgendeiner Weise. Möchte der Kunde nach Vertragsabschluss mit Himena vom Vertrag zurücktreten, muss er dies schriftlich an Himena mitteilen. Bei einem Vertragsrücktritt behält sich Himena vor, eine Annullierungsgebühr in der Höhe von 60% des vereinbarten Honorars zu veranschlagen. Die Annullierungsgebühr ist zwingend fällig, wenn der Kunde nach der ersten Zwischenbesprechung mit Himena vom Vertrag zurücktritt.

  3. Vereinbarte Erstgespräche müssen vom Kunden mindestens 24h vor dem Termin annulliert werden. Bei Nichteinhalten dieser Frist erhebt Himena eine Entschädigung in Höhe von 
    CHF 80.00. Die Annullierung ist vorzugsweise schriftlich mitzuteilen, kann aber auch per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Himena bestätigt daraufhin die Annulation.

  4. Einer Annullierungsgebühr werden bis zum Vertragsrücktritt getätigte Zahlungen angerechnet und für den die Annullierungsgebühr übersteigenden Betrag an den Kunden zurückerstattet.

  5. Für den Fall, dass die vertragliche Leistungserbringung durch Himena aufgrund eines durch den Kunden verursachten Umstand entweder nicht termingerecht und/oder überhaupt nicht erbracht werden kann, sind die gleichen Bestimmungen über die Annullierungsgebühr anwendbar.

  6. Besteht Grund zur Annahme, dass die vertragliche Leistungserbringung aufgrund eines vom Kunden verursachten Ereignis, wie namentlich unzureichende Kooperation, Missachtung der Informationspflichten, Nichteinhalten von Fristen, nicht ordentlich erbracht werden kann, ist Himena zum jederzeitigen entschädigungslosen Vertragsrücktritt ermächtigt. Der Kunde bleibt dennoch zur Schadloshaltung von Himena verpflichtet. Ebenfalls vom Vertrag zurücktreten kann Himena in Fällen, in welchen Himena die Aufrechterhaltung des Vertrags mit dem Kunden aus Gründen, welche die Sicherheit und/oder den Ruf von Himena gefährden, nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar erscheint. Eventuelle Ersatzforderungen des Kunden sind foglich ausgeschlossen.

  7. Himena ist dazu berechtigt, sich für die Leistungserbringung von einem geeigneten Partner vertreten zu lassen.

  8. In Fällen unvorhersehbarer, nicht abwendbarer Ereignisse oder höherer Gewalt, wie namentlich Naturkatastrophen, Kriege, Epidemien, Endemien, gesellschaftlicher Unruhen wie Streiks oder politischer Ausschreitungen, welche dazu führen, dass die vom Kunden geplante Veranstaltung, für welche die Himena zur Leistungserbringung beauftragt worden ist, nicht oder nur eingeschränkt oder erschwert durchgeführt werden kann, hat Himena nicht dafür einzustehen. Der Kunde hat Himena die volle Bezahlung des Auftrags zu entrichten.

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F. Haftung

  1. Für Himena, ihre Organe und Hilfspersonen besteht, soweit gesetzlich zulässig, ein Haftungsausschluss.

  2. Für Schäden, welche durch Vertreter, Stellvertreter oder Hilfspersonen von Himena entstehen, haftet Himena nicht. Gleiches gilt für fehlerhafte oder unbefriedigende Auftragsabwicklung durch Dritte. 

  3. Himena haftet einzig für Schäden, welche infolge grober Fahrlässigkeit oder Absicht verursacht wurden. Die Haftung für alle anderen Schäden, insbesondere aufgrund leichter Fahrlässigkeit sowie indirekte Schäden und Folgeschäden sind hiermit wegbedungen.

  4. Erstellt Himena im Rahmen des vereinbarten Vertrags ein Dekorationskonzept oder eine Materialliste, übernimmt Himena keine Haftung dafür, dass die aufgelisteten Produkte bei den entsprechenden Drittanbietern verfügbar sind. Himena haftet auch nicht für die Qualität und/oder Mängel von Produkten von Drittanbietern. Der Kunde hat sich diesfalls an den Drittanbieter zu wenden. Der Kunde hat Bestellungen bei Drittanbietern zügig auszuführen.

 

 

G. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Himena unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes des Kunden – ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen wird ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz. 

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H. Datenschutz

  1. Das oberste Ziel von Himena ist die Beachtung des Datenschutzes. Hierfür hat Himena eigens hierfür alle notwendigen Massnahmen zum Datenschutz und der Wahrung der Privatsphäre des Kunden getroffen.

  2. Himena legt diesbezüglich die Datenschutzbestimmungen transparent und jederzeit abrufbar auf ihrer Website auf.

 

I. Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB soll eine dem Sinn und Zweck dieser Vertragsbestimmung entsprechende wirksame Formulierung treten.

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Version: November 2024

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